Adressänderung im Reisepass beantragen
Wenn sich Ihr Wohnort ändert, dann müssen Sie den neuen Wohnort in Ihren Reisepass eintragen lassen.
Wenn sich Ihr Wohnort zum Beispiel nach einem Umzug geändert hat, dann müssen Sie den neuen Wohnort auf Ihrem Reisepass eintragen lassen.
Wenn Sie Ihren Wohnort persönlich bei der für Sie zuständigen Behörde am neuen Wohnort ändern lassen, wird dort ein Adressaufkleber mit Ihrem neuen Wohnort auf Ihrem Reisepass angebracht.
Auch wenn Sie ins Ausland ziehen und keine Adresse mehr in Deutschland haben, muss Ihr Reisepass geändert werden. Auf dem Adressaufkleber steht dann Ihr Aufenthaltsort im Ausland.
Voraussetzungen
- Sie besitzen einen gültigen Reisepass.
- Sie haben sich mit Ihrer neuen Adresse zuvor schon bei Ihrer zuständigen Meldebehörde angemeldet.
- Sie haben eine amtliche Meldebestätigung.
Welche Unterlagen benötige ich?
- gültiger Reisepass
- Aktuelle amtliche Meldebestätigung
- Sie benötigen für die Änderung keinen Termin.
- Bitte legen Sie zu unseren Öffnungszeiten Ihr Ausweisdokument bei unserer Information vor.
- Es wird dann ein amtlicher Adressaufkleber mit Ihrem neuen Wohnort über den alten Wohnort in Ihrem Reisepass geklebt.
Rechtsgrundlagen
- § 15 Nr. 1 Passgesetz (Passgesetz – PassG)
- § 19 Absatz 1 Satz 1 Passgesetz (Passgesetz – PassG)
- § 19 Absatz 2 Passgesetz (Passgesetz – PassG)
- § 19 Absatz 3 Passgesetz (Passgesetz – PassG)
- § 23a Bundesmeldegesetz (Bundesmeldegesetz – BMG)
- § 1 Absatz 2 Verordnung zur Durchführung des Passgesetzes (Passverordnung - PassV)
- § 15 Absatz 4 Nummer 3 Verordnung zur Durchführung des Pass-gesetzes (Passverordnung - PassV)
- Anlage 1b Verordnung zur Durchführung des Passgesetzes (Pass-verordnung - PassV)
- Anlage 1c Verordnung zur Durchführung des Passgesetzes (Pass-verordnung - PassV)
- Anlage 11 Nummer 1 Verordnung zur Durchführung des Passgeset-zes (Passverordnung - PassV)
- Anlage 11 Nummer 6 Satz 3 Verordnung zur Durchführung des Passgesetzes (Passverordnung - PassV)
- Anlage 11 Tabelle 3 Verordnung zur Durchführung des Passgeset-zes (Passverordnung - PassV)
- Anlage 11 Tabelle 4 Verordnung zur Durchführung des Passgeset-zes (Passverordnung - PassV)
- § 4 Nummern 4.1.9 bis 4.1.9.5 Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Durchführung des Passgesetzes (Passverwaltungsvorschrift – PassVwV)
- § 6 Absatz 2 Nummer 6.2.1.4 Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Durchführung des Passgesetzes (Passverwaltungsvorschrift – PassVwV)
- § 6 Absatz 2 Nummer 6.2.2.5 Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Durchführung des Passgesetzes (Passverwaltungsvorschrift – PassVwV)
- § 21 Absatz 2 Nummer 21.2.8 Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Durchführung des Passgesetzes (Passverwaltungsvorschrift – PassVwV)
Was muss ich noch wissen?
Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.